Prüfgebiete für Fernwärme
Für diese Gebiete soll mittels Machbarkeitsstudien die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen geprüft werden. Mit ersten Ergebnissen ist frühestens Ende 2026 zu rechnen.
Hiddesen Ost / Hiddesen Süd-Ost /
Hiddesen West
Spork-Eichholz / Remmighausen
(angrenzende Teilgebiete)
Spork-Eichholz / Leistrup-Meiersfeld
(angrenzende Teilgebiete)
In diesen Gebieten gibt es bislang keine Fernwärme. Der Wärmeplan empfiehlt jedoch der Stadt, hier den Neu- oder Ausbau von Fernwärme zu prüfen.
Wenn dein Gebäude in diesen Gebieten steht und eine neue Heizungsanlage nicht eilt, melde dich gern als Interessent*in für Fernwärme. Es besteht keine Anschluss-Pflicht.
Stand April 2025 sind noch keine Machbarkeitsstudien für Wärmenetze für diese Gebiete beauftragt.
Wie es in den Prüfgebieten weitergeht
Stadt und Stadtwerke bereiten Machbarkeitsstudien für die Wärmenetz-Prüfgebiete vor und informieren die jeweiligen Bewohner*innen zeitnah über Vorhaben, Fortschritte und schlussendlich Ergebnisse.
Ob ein Wärmenetz tatsächlich wirtschaftlich und günstiger als dezentrale Versorgung wäre, ergibt sich oft erst am Ende der Machbarkeitsstudie. Allen, die sich bis dahin gedulden können, wird empfohlen, die Veranstaltungen dazu zu besuchen.
Wer vor Ergebnis der Machbarkeitsstudie eine neue Heizungsanlage benötigt, sollte optimalerweise frühzeitig auf emissionsfreie Wärmeerzeugung umstellen.
Grundsätzlich ist es in allen Gebieten Detmolds möglich, die emissionsfreie Wärmeversorgung von Gebäuden dezentral zu lösen.
Optionen der emissionsfreien Eigenversorgung
Bei Verwendung von strombasierten Heizungsanlagen wie z.B. Wärmepumpen bitte bei den Stadtwerken Detmold melden, damit sichergestellt werden kann, dass das lokale Stromnetz entsprechend leistungsfähig ist. Thema Hausanschluss und Anmeldung Netzanschluss Strom (PDF).
Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden
Meine Anlage ist funktionstüchtig oder kann repariert werden
Funktionsfähige Heizungsanlagen dürfen bis Ende 2044 weiter genutzt werden.
Mit der Zeit steigen jedoch nicht nur die Anforderungen an Heizungsanlagen, sondern sehr wahrscheinlich auch die Energiepreise für Öl, Erdgas und andere emissionsintensive Energieträger.
Meine Anlage kann nicht mehr repariert werden / muss ausgetauscht werden
Bis 31. Juni 2028 müssen neue Anlage keine verschärften Anforderungen erfüllen.
Ab dem 1. Juli 2028 – oder falls dein Gebiet vorher als Wärmenetz-Gebiet ausgewiesen wird – muss eine neue Heizungsanlage nun für mindestens 65% der erzeugten Wärme erneuerbare Energie verwenden. Dazu zählen auch Fernwärme-Anschluss, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Solarthermie-Anlagen und andere.
Bislang ist kein Gebiet in Detmold als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen ausgewiesen worden (siehe § 26 WPG Wärmeplanungsgesetz).
Unterstützung erhalten
Die Wärmewende ist unvermeidlich. Um von Energiepreis-Entwicklungen nicht überrascht zu werden, empfehlen wir daher, frühzeitig über einen Wechsel zu einer emissionsfreien Heizungsanlage nachzudenken. Optionen der emissionsfreien Eigenversorgung.
Sofern dein Haus in einem Fernwärme-Gebiet steht, prüfe auch einen Fernwärme-Anschluss.
Gesetzliche Vorgaben (ALTBAUNEU, MWIKE NRW)
Heizungsanlagen in Neubau-Gebieten
Eine neue Heizungsanlage muss für mindestens 65% der erzeugten Wärme erneuerbare Energie verwenden. Dazu zählen auch Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Solarthermie-Anlagen, und andere.
Optionen der emissionsfreien Eigenversorgung
Sofern dein Haus in einem Fernwärme-Gebiet steht, prüfe auch einen Fernwärme-Anschluss.
Kontakt für Fragen an die Verwaltung
Du kannst dich jederzeit via E-Mail an uns wenden.