Gebiete mit Empfehlung zu Ausbau und Verdichtung der Fernwärme (lila). Diese Gebiete sind bislang keine ausgewiesenen Wärmenetzgebiete nach § 26 WPG Wärmeplanungsgesetz. © Daten: CASD (2024), Visualisierung: ansvar2030 (2025)

Gebiete zum Ausbau der Fernwärme

Der Detmolder Wärmeplan empfiehlt in diesen Gebieten den Anschluss an das Fernwärmenetz.

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Empfehlung zur Fernwärme

Wenn dein Gebäude in diesen Gebieten steht, empfehlen wir, einen Fernwärme-Anschluss zu prüfen.

  • Detmold (Kernstadt)

  • Heidenoldendorf

  • Jerxen-Orbke (Süd-Ost)

  • Hiddesen Mitte

  • Spork-Eichholz / Remmighausen (trassennah angrenzende Teilgebiete)

Es besteht keine Anschluss-Pflicht.

Alternativen zur Fernwärme

Grundsätzlich ist es in allen Gebieten Detmolds möglich, die emissionsfreie Wärmeversorgung von Gebäuden dezentral zu lösen. Optionen der emissionsfreien Eigenversorgung

Bei Verwendung von strombasierten Heizungsanlagen wie z.B. Wärmepumpen bitte bei den Stadtwerken Detmold melden, damit sichergestellt werden kann, dass das lokale Stromnetz entsprechend leistungsfähig ist. Thema Hausanschluss und Anmeldung Netzanschluss Strom (PDF) .

Menschen tauschen sich in einem Foyer aus.
© tremonia media

Gemeinsam gewinnt

Je mehr Gebäude-Eigentümer*innen sich in einer Straße für einen Fernwärme-Anschluss finden, desto besser können die Stadtwerke Detmold diese Nachfrage bedienen.

Frage daher deine Nachbarinnen und Nachbarn und organisiere so eine Liste von Interessenten für eine gemeinsame Anfrage.

Verfügbarkeit anfragen

Was bedeutet die Fernwärme-Empfehlung für Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden?

Meine Anlage ist funktionstüchtig oder kann repariert werden

Funktionsfähige Heizungsanlagen dürfen bis Ende 2044 weiter genutzt werden.

Mit der Zeit steigen jedoch nicht nur die Anforderungen an Heizungsanlagen, sondern sehr wahrscheinlich auch die Energiepreise für Öl, Erdgas und andere emissionsintensive Energieträger.

Das Außengerät einer Wärmepumpe oder Klimaanlage
© Adobe Stock
Meine Anlage kann nicht mehr repariert werden / muss ausgetauscht werden

Bis 31. Juni 2028 müssen neue Anlage keine verschärften Anforderungen erfüllen.

Ab dem 1. Juli 2028 – oder falls dein Gebiet vorher als Wärmenetz-Gebiet ausgewiesen wird – muss eine neue Heizungsanlage nun für mindestens 65% der erzeugten Wärme erneuerbare Energie verwenden. Dazu zählen auch Fernwärme-Anschluss, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Solarthermie-Anlagen und andere.

Bislang ist kein Gebiet in Detmold als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen ausgewiesen worden (siehe § 26 WPG Wärmeplanungsgesetz ).

In den oben aufgeführten Gebieten wird ein Fernwärme-Anschluss empfohlen.

Es besteht keine Pflicht zum Anschluss an die Fernwärme.

Unterstützung erhalten

Die Wärmewende ist unvermeidlich. Um von Energiepreis-Entwicklungen nicht überrascht zu werden, empfehlen wir daher, frühzeitig über einen Wechsel zu einer emissionsfreien Heizungsanlage nachzudenken.

Sofern dein Haus in einem Fernwärme-Gebiet steht, prüfe auch einen Fernwärme-Anschluss.

Gesetzliche Vorgaben (ALTBAUNEU, MWIKE NRW)

Expert*innen finden (ALTBAUNEU, MWIKE NRW)

Informationen zur Fernwärme

Heizungsanlagen in Neubau-Gebieten

Eine neue Heizungsanlage muss für mindestens 65% der erzeugten Wärme erneuerbare Energie verwenden. Dazu zählen auch Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Solarthermie-Anlagen, und andere.

Sofern dein Haus in einem Fernwärme-Gebiet steht, prüfe auch einen Fernwärme-Anschluss.

In den oben aufgeführten Gebieten wird ein Fernwärme-Anschluss für Heizungsanlagen in Neubauten empfohlen.

Es besteht keine Pflicht zum Anschluss an die Fernwärme.

Gesetzliche Vorgaben (ALTBAUNEU, MWIKE NRW)

Expert*innen finden (ALTBAUNEU, MWIKE NRW)

Informationen zur Fernwärme
Leitungen für eine Fußbodenheizung in einem Rohbau
© Adobe Stock

Kontakt für Fragen an die Verwaltung

Du kannst dich jederzeit via E-Mail an uns wenden.

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